Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Angebote gelten als Erstnachweis und sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote stellen kein vertragliches Angebot dar. Die in den Angeboten gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Aussagen/Angaben Dritter. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Für Abweichungen übernehmen wir daher keine Gewähr. Maßgeblich ist nur der Inhalt des notariellen Kaufvertrages.

  2. Durch das Anfordern/Einholen von unseren schriftlich oder elektronisch übermittelten Angeboten kommt eine Auftragserteilung bzw. ein Maklerauftrag zustande.

  3. Nach §242 BGB muß "Vorkenntnis" umgehend schlüssig nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb der Immobilie als bisher unbekannt gilt.

  4. Die Angebote sind streng vertraulich zu behandeln und nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Courtage gemäß 5. wird uns auch in dem Falle geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis an Dritte weitergegeben wird und diese den Kaufvertrag auch ohne unser Mitwirken abschließen. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kunde den Hauptvertrag nicht alleine, sondern mit Dritten abschließt.

  5. Der Käufer, oder der im Interesse des Käufers handelnde Empfänger des Angebotes zahlt an 1stClass-Immobilien aus dem Gesamtkaufpreis 5,95% Courtage (inkl. 19% MwSt.). Die Courtage ist verdient und fällig mit Abschluß eines privatrechtlichen oder notariellen Vertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossenen Firma getätigt wird.

  6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Offenbach/Main, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für Mahnsachen.

  7. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden; die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.

  8. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich davon als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, daß dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

  9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.


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